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   BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 15/06 R   

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https://dejure.org/2007,6699
BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 15/06 R (https://dejure.org/2007,6699)
BSG, Entscheidung vom 21.03.2007 - B 11a AL 15/06 R (https://dejure.org/2007,6699)
BSG, Entscheidung vom 21. März 2007 - B 11a AL 15/06 R (https://dejure.org/2007,6699)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Verjährung von Ansprüchen auf Beiträge - vorsätzlich vorenthaltene Beiträge - objektive Beweislast bei Vorsatz

  • openjur.de

    Verjährung von Ansprüchen auf Beiträge; vorsätzlich vorenthaltene Beiträge; objektive Beweislast bei Vorsatz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verjährung einer übergegangenen Forderung auf Entrichtung von Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung; Unterbrechung der Verjährung durch Stundungsanträge; Sicherstellung des Existenzminimums als akzeptabler Grund für die bewusste Vernachlässigung der Zahlungspflicht der ...

  • Judicialis

    SGB IV § 25 Abs 1 Satz 2; ; SGG § 163

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsätzlich vorenthaltene Beiträge im Sinne des § 25 Abs. 1 S. 2 SGB IV

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.03.2003 - III ZR 305/01

    Begriff des Vorenthaltens von Beiträgen zur Sozialversicherung

    Auszug aus BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 15/06 R
    Insoweit unterscheide sich der vorliegende Fall von dem, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. März 2003, III ZR 305/01, zu Grunde gelegen habe.

    Hierauf hat auch der BGH in der vom LSG und von der Revision erwähnten Entscheidung vom 20. März 2003 (III ZR 305/01, NJW-RR 2003, 966) ausdrücklich abgestellt.

  • BSG, 07.10.2004 - B 11 AL 43/03 R

    Aufforderung zur Erstattung von nach § 141n AFG gezahlten

    Auszug aus BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 15/06 R
    Die dagegen von der Beklagten eingelegte Revision hatte im Sinne der Aufhebung des LSG-Urteils vom 29. April 2003 und der Zurückverweisung Erfolg (Urteil des Senats vom 7. Oktober 2004, B 11 AL 43/03 R).

    Inzwischen beantwortet ist dagegen die nach der Entscheidung im früheren Revisionsverfahren - B 11 AL 43/03 R - zunächst noch offene Frage, ob die Verjährung in der Zeit ab 1980 bis zur späteren Aufrechnung im Jahre 1998 durch einen Verwaltungsakt der Beklagten unterbrochen worden ist.

  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R

    Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen

    Auszug aus BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 15/06 R
    Nach der Rechtsprechung des BSG sind hinsichtlich des Vorsatzes das Vorliegen des inneren (subjektiven) Tatbestandes anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles individuell zu ermitteln (BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 7 S 35).

    Zwar trifft für das Vorliegen vom Vorsatz grundsätzlich den Versicherungsträger die objektive Beweislast (vgl BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 7 S 35); jedoch kann unter Umständen eine Ausnahme von dieser Beweislastverteilung eingreifen, sodass der Schuldner gehalten ist, die für den Vorsatz sprechenden Umstände zu entkräften (vgl Segebrecht in jurisPK-SGB IV, § 25 RdNr 29).

  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt;

    Auszug aus BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 15/06 R
    Denn selbst wenn die zu § 266a StGB entwickelten Kriterien (vgl ua BGH NJW 1992, 177; BGHZ 144, 311 = NJW 2000, 2993; BGHSt 47, 318 = NJW 2002, 2480) auf die vorliegende Fallgestaltung zu übertragen wären, könnte nach den festgestellten besonderen Umständen nicht zu Gunsten des Klägers angenommen werden, er habe sich mangels Liquidität in einem jegliche Dispositionsmöglichkeit ausschließenden Zustand der Handlungsunfähigkeit befunden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2003 - L 7 AL 262/01

    Aufforderung; Bestimmtheit; Durchsetzbarkeit; Forderung; Leistung;

    Auszug aus BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 15/06 R
    Auf die Berufung der Beklagten hat das Landessozialgericht (LSG), nachdem der Kläger die Aufrechnung hinsichtlich der titulierten Arbeitsentgeltforderung zuzüglich Zinsen nicht mehr angegriffen hatte, das Urteil des SG geändert und entsprechend dem Antrag des Klägers festgestellt, die allein noch streitige Sozialversicherungsbeitragsforderung von 16.805,04 DM sei verjährt (Urteil vom 29. April 2003, L 7 AL 262/01).
  • BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 3/04 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Beitragspflicht - pauschale

    Auszug aus BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 15/06 R
    Für die Geltung der dreißigjährigen Verjährungsfrist reicht es aus, wenn der Schuldner die Beiträge mit bedingtem Vorsatz vorenthalten hat (BSG USK 90106; SozR 3-2400 § 25 Nr. 6 S 26; SozR 4-2400 § 14 Nr. 7 RdNr 24).
  • BSG, 13.08.1996 - 12 RK 76/94

    Verjährung von Beitragsansprüchen in der Rentenversicherung für Praxiszeiten der

    Auszug aus BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 15/06 R
    Für die Geltung der dreißigjährigen Verjährungsfrist reicht es aus, wenn der Schuldner die Beiträge mit bedingtem Vorsatz vorenthalten hat (BSG USK 90106; SozR 3-2400 § 25 Nr. 6 S 26; SozR 4-2400 § 14 Nr. 7 RdNr 24).
  • BSG, 08.04.1992 - 10 RAr 5/91

    Sozialversicherung - Verjährung - Nebenleistungen - Vorsätzliche Vorenthaltung

    Auszug aus BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 15/06 R
    Die Frage der Verjährung ist im vorliegenden Fall anhand des § 25 SGB IV zu beurteilen, da im Jahre 1976 für Beitragsansprüche gemäß § 29 Reichsversicherungsordnung zumindest eine zweijährige Verjährungsfrist galt und diese Frist bei Inkrafttreten des SGB IV am 1. Juli 1977 noch nicht abgelaufen war (vgl BSGE 70, 261, 264 = SozR 3-2400 § 25 Nr. 4).
  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 90/99

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung

    Auszug aus BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 15/06 R
    Denn selbst wenn die zu § 266a StGB entwickelten Kriterien (vgl ua BGH NJW 1992, 177; BGHZ 144, 311 = NJW 2000, 2993; BGHSt 47, 318 = NJW 2002, 2480) auf die vorliegende Fallgestaltung zu übertragen wären, könnte nach den festgestellten besonderen Umständen nicht zu Gunsten des Klägers angenommen werden, er habe sich mangels Liquidität in einem jegliche Dispositionsmöglichkeit ausschließenden Zustand der Handlungsunfähigkeit befunden.
  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 15/06 R
    Dies gilt insbesondere für Tatsachen, die der Sphäre des Schuldners zuzuordnen sind (vgl in anderem Zusammenhang Urteil des Senats vom 24. Mai 2006, B 11a AL 7/05 R, RdNr 33 mwN).
  • BGH, 01.10.1991 - VI ZR 374/90

    Vorenthaltung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung -

  • BSG, 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R

    Nachversicherung - vorsätzliche Vorenthaltung der Beiträge durch Dienstherrn -

    Der 11a. Senat des BSG hat (im Urteil vom 21.3.2007 - B 11a AL 15/06 R, USK 2007-11 = SozR 4-2400 § 25 Nr. 1 RdNr 19) offen gelassen, ob - trotz Nichtzahlung in Kenntnis der Zahlungspflicht - eine Zahlungsunfähigkeit den Vorsatz ausschließe (hiergegen Segebrecht in Juris PraxisKomm-SGB IV, 2006, § 25 RdNr 37).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.03.2018 - L 11 R 609/17

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Beschäftigter einer GbR - Adressat des

    Abgesehen davon gilt bei vorsätzlicher Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen die 30jährige Verjährung nach § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV (BSG 21.03.2007, B 11 AL15/06 R, SozR 4-2400 § 25 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2016 - L 11 R 1934/15

    Rentenversicherung - Betriebsprüfung - Statusfeststellungsverfahren -

    Vorsätzlich handelt, wer in Kenntnis seiner Zahlungspflicht bewusst und gewollt die Beitragsentrichtung unterlässt (BSG 21.03.2007, B 11 AL15/06 R, SozR 4-2400 § 25 Nr. 1).
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